Sonderbedingungen für die Warenlieferung mit Mehrweg-Gestellen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH

I. Rückgabe der Mehrweg-Gestelle

(1) Diese Bedingungen gelten mit Vorrang vor den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern. Der Kunde hat uns die Mehrweg-Gestelle unverzüglich und unbeschädigt nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Verkäufer kann die Ware auf handelsüblichen Mehrweg-Gestellen (nachfolgend als “Mehrweg-Gestelle“ bezeichnet) an den Käufer liefern. Die Mehrweg-Gestelle bleiben Eigentum des Verkäufers und sind diesem unverzüglich und unbeschädigt zurückzugeben.

(3) Die Verwaltung der Mehrweg-Gestelle obliegt allein der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalder Str. 269a, 30179 Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201200).

II. Freimeldung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle unverzüglich freizuschaffen. Der Kunde hat die in Ziffer 1 Absatz 3 benannte Gesellschaft unverzüglich zu informieren, dass er die Mehrweg-Gestelle freigeschafft hat und sie abholfertig bereit stehen (Freimeldung).

(2) Eine Freimeldung ist möglich über das Web-Interface der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG unter www.gestellpool.com, telefonisch unter der Nummer +49/511/65511444, per Fax unter +49/511/65511499 sowie per E-Mail unter freimelden@gestellpool.com.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle bis zur Abholung gegen Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht mehr, wenn die Mehrweg-Gestelle nach einer erfolgten Freimeldung gem. Ziffer 2 Absatz 2 und 3 nicht innerhalb von 21 Tagen abgeholt werden, obwohl die Mehrweg-Gestelle tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

III. Verzug

(1) Der Kunde gerät mit seiner Rückgabepflicht in Verzug, wenn er die ihm geliehenen Mehrweg-Gestelle nicht binnen 56 Kalendertagen nach Erhalt zurückgegeben hat oder er binnen 56 Kalendertagen nach Erhalt keine Freimeldung abgegeben hat, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(2) Wenn der Kunde vom Verkäufer die Ware ausnahmsweise bereits vor dem vereinbarten Liefertermin erhalten hat, wird die Frist im Sinne von Absatz 1 erst ab dem Tage des vereinbarten Liefertermins berechnet.

(3) Der Verzug endet bereits mit der Freimeldung, wenn die Mehrweg-Gestelle im Zeitpunkt der Freimeldung tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

IV. Abholung

Der Verkäufer holt die Gestelle entweder selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten ab.

V. Gebühren

(1) Ist der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die nachfolgenden Gebühren. Bei anderen Kunden findet diese Regelung keine Anwendung.

Die Gebühren aus Ziffer 5 Absatz 2 werden für Auslieferungen ab dem 01.08.2018 erhoben.

(2) Gerät der Kunde mit der Rückgabe der Mehrweg-Gestelle/des Mehrweg-Gestells im Sinne von Ziffer 1 und Ziffer 3 in Verzug, so hat er Gebühren (§§ 339 ff. BGB) verwirkt. Für jede begonnene Kalenderwoche des Verzugs hat der Kunde eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR verwirkt. Die Gesamthöhe der Gebühren ist unter Ziffer 6 zu entnehmen.

(3) Kommt dem Kunden ein Mehrweg-Gestell abhanden, hat er wegen Nichterfüllung (§§ 339,340 BGB) eine Gebühr in Höhe des Maximalbetrages, der unter § 6 eingesehen werden kann, verwirkt, es sei denn, der Kunde hatte zum Zeitpunkt des Abhandenkommen gem. Ziffer 2 Absatz 3 nicht mehr die Pflicht, die Mehrweg-Gestelle gegen Abhandenkommen zu schützen.

Die Geltendmachung eines über die Gebühr hinausgehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen (§ 340 Abs. 2 S. 2 BGB).

(4) Beschädigt ein Kunde ein Mehrweg-Gestell, hat er als Entschädigung (§ 339,341 BGB) einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR verwirkt. Der Totalschaden eines Mehrweg-Gestells wird mit dem Maximalbetrag des Gestells berechnet, diesen finden Sie unter Ziffer 6. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn ein akutes Risiko besteht, dass das zu transportierende Glas aufgrund der Beschädigung des Glastransportgestells nicht mehr mängelfrei transportiert werden kann.

(5) Bei Freimeldungen an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichenden Ort, hat die unter Ziffer 1 Absatz 3 benannte Gesellschaft die Berechtigung Logistikkosten zu erheben.

(6) Der Verkäufer zeigt dem Kunden hiermit an, dass er sämtliche Forderungen aus den vorbezeichneten Regelungen an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalderstr. 269a, 30179 Hannover abgetreten hat.

(7) Wurde ein Gestell fälschlicherweise abholbereit gemeldet (nicht transportsicher, nicht zugänglich, oder nicht an der angegebenen Anschrift) läuft die Mietdauer ab Auslieferdatum weiter. Der Lieferant hat darüber hinaus die Berechtigung Logistikkosten zu erheben.

VI. Preise

Die Maximalbeträge je Gestell sind nachfolgend zu entnehmen:

  • Gestell „A-klein“, „L-klein“, „Rollwagen“ und „Sonstige Gestelle“ = 250,00 EUR
  • Gestell „A-mittel“ und „L-mittel“ = 350,00 EUR
  • Gestell „A-groß und „L-groß“ = 450,00 EUR
  • Gestell „A-übergroß“ und „L-übergroß“ = 550,00 EUR

VII. Einziehung der Gebühren

Allein die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG und nicht der Verkäufer ist Inhaber der Forderungen, die durch Gebühren im Sinne von Ziffer 5 entstehen. Die Einziehung der Gebühren erfolgt ausschließlich über die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG. Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss.

VIII. Schriftform

Der vorliegende Vertrag gibt alle Abreden vollständig wieder,

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

X. Datenschutzerklärung

Der Verkäufer gibt den Namen und die Anschrift des Kunden an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG weiter. Die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und für die Zwecke der Verwaltung der Gestelle und der Einbeziehung der Vertragsstrafen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Eine sonstige Nutzung der Daten, insbesondere für Werbezwecke ist nicht zulässig.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.