Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Stand: 01.04.2020

I. Allgemeines

Sämtliche Aufträge, auch Zukünftige, werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Angebote in unseren Prospekten, auf unserer Webseite, Bestellformulare etc. sind freibleibende Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten durch unsere Kunden. Die in unseren Werbematerialien angegebenen Ausführungen und Lieferzeiten werden nur verbindlich, soweit hierauf in der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen sind unwirksam. Ihnen wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. Alle an die EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH (nachfolgend „EVERS“ genannt) gerichteten Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EVERS. Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich, es sei denn, der Kunde widerspricht spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Auftragsbestätigung. Maßangaben, Abbildungen, Farbangaben und Zeichnungen des Bestellers sind verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung auf diese Bezug genommen wird. Maßangaben in Auftragsbestätigungen sind unverzüglich zu prüfen, etwaige Abweichungen und Änderungen sind ebenfalls innerhalb von 24 Stunden schriftlich bekannt zu geben. Angebote von EVERS werden erst verbindlich, wenn sie in Textform (§ 126 b BGB) abgegeben werden. Mündliche Bestellungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

II. Kreditwürdigkeit/Rücktritt

Kommt der Vertrag aufgrund eines Angebotes von EVERS, welches vom Kunden angenommen wird, zustande, so steht EVERS ein auf eine Woche befristetes Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern der Auftrag des Kunden nicht zu üblichen Bedingungen durch einen deutschen Kreditversicherer versichert wird. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse nach Abschluss des Vertrages derart, dass hierdurch der Anspruch von EVERS auf die Gegenleistung gefährdet werden könnte, so stehen EVERS die Rechte aus § 321 BGB zu.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist bei Vollkaufleuten und bei Verbrauchern 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, es sei denn, dass der Kunde mit EVERS eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen hat. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. EVERS ist in diesem Fall berechtigt, für die beiderseitig noch nicht erfüllten Verträge die Rechte aus § 321 BGB auszuüben. Macht EVERS nach den gesetzlichen Bestimmungen den Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz geltend, so steht EVERS das Recht zu, ohne Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe von dem Kunden 10% der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

IV. Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Forderungen von EVERS nur mit rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen.

V. Lieferung/Versand

Erfüllungsort ist der Sitz von EVERS.

EVERS ist berechtigt eine Versandpauschale von 150 € Netto zzgl. USt zu erheben:
– bei einer Lieferung mit einem Netto-Auftragswert von bis zu 4.000 €, die nicht an das Lager des Kunden erfolgt; und/oder
– bei Lieferungen mit mehr als einer Anfahrt an den vereinbarten Lieferort pro Auftrag je zusätzlicher Anfahrt, sofern die zusätzliche Anfahrt nicht durch Evers zu vertreten ist.

Grundsätzlich greifen bei Anlieferungen die „Sonderbedingungen für die Warenanlieferung mit Mehrweg- Gestellen der EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH“. Den Verlust oder die Beschädigung der Ware während des Transportes hat Evers nicht zu vertreten. Der von EVERS mit dem Transport beauftragte Spediteur haftet (nur) nach ADSp. Sofern der Kunde weitergehende Risiken des Transports ausschließen möchte, hat er auf eigene Kosten im eigenen Namen hierfür eine Versicherung abzuschließen.

VI. Mängelbeanstandungen/Gewährleistung/Haftung

Der Kunde hat die ihm angelieferte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -pflichten. Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, so sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der gelieferten Ware auf 25% des Netto-Kaufpreises beschränkt. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche wegen Verzuges von EVERS. Im Übrigen wird die Haftung von EVERS aus diesem Vertrag der Höhe nach auf 1,5 Mio. € bei Personenschäden und 500.000,- € bei Sachschäden und – wenn der Kunde Unternehmer ist auf 25.000,- € für sonstige Vermögensschäden beschränkt.

VII. Pflege

EVERS weist ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Teile gewartet werden müssen (Oberfläche, Versiegelung, Fettung der Beschläge, etc.).

VIII. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der von EVERS gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Ist der Besteller Unternehmer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall des Weiterverkaufes bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf/Einbau der Ware zustehende Forderung in Höhe des Kaufpreises an EVERS ab, die die Abtretung hiermit annimmt. Gehen dieser Abtretung eventuell frühere Verfügungen des Kunden über die abgetretene Forderung oder Pfändung im Range vor, darf die Ware (das Eigentum von EVERS) durch den Kunden nicht weiterverkauft und auch nicht eingebaut werden. Solange die Ware von EVERS noch nicht in ein Bauwerk eingebaut worden ist, kann EVERS die Ware auch ohne Rücktritt vom Vertrag herausverlangen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

  1. Gerichtsstand/Textform/sonstiges
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rothenburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. EVERS ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle vertragserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform i. S. v. § 126 b BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  4. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  5. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH
Friedensstraße 118
02929 Rothenburg

Telefon: 035891 492-0
Fax: 035891 492-16
Mail: info@evers-bauelemente.de

Sonderbedingungen für die Warenanlieferung mit Mehrweg-Gestellen der EVERS Bauelemente GmbH

Diese Bedingungen gelten mit Vorrang vor den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingung, wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern. Stand: 01.07.2021

1. Rückgabe der Mehrweg-Gestelle
(1) Diese Bedingungen gelten mit Vorrang vor den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern. Der Kunde hat uns die Mehrweg-Gestelle unverzüglich und unbeschädigt nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
(1) Der Verkäufer kann die Ware auf handelsüblichen Mehrweg-Gestellen (nachfolgend als “Mehrweg-Gestelle“ bezeichnet) an den Käufer liefern. Die Mehrweg-Gestelle bleiben Eigentum des Verkäufers und sind diesem unverzüglich und unbeschädigt zurückzugeben.
(2) Die Verwaltung der Mehrweg-Gestelle obliegt allein der Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalder Str. 236, 30179 Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201200), nachfolgend Gestellpool genannt.
(3) Der Gebrauch der Mehrweg-Gestelle ist für die Dauer von 56 Kalendertagen ab Anlieferung kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist schuldet der Kunde eine wöchentliche Vertragsstrafe gemäß nachfolgenden Vereinbarungen.

2. Freimeldung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle unverzüglich freizuschaffen. Der Kunde hat die Mehrweg-Gestelle gegenüber der in § 1 Absatz 2 benannten Gesellschaft unverzüglich freizumelden. Der Verkäufer holt die Gestelle entweder selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten ab.
(2) Die Freimeldung erfolgt über das Web-Interface der Gestellpool unter www.gestellpool.com, oder telefonisch unter der Nummer +49/511/65511444, per Fax unter +49/511/65511499, per E-Mail unter freimelden@gestellpool.com, sowie per Smartphone- App.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrweg-Gestelle bis zur Abholung gegen Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht mehr, wenn die Mehrweg-Gestelle nach Freimeldung gem. § 2 Absatz 2 nicht innerhalb von 21 Tagen abgeholt werden, obwohl die Mehrweg-Gestelle tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.
(4) Wurde ein Gestell fälschlicherweise abholbereit gemeldet (nicht freigeschafft, nicht transportsicher, nicht zugänglich, oder nicht an der angegebenen Anschrift) läuft die Nutzungsdauer ab Auslieferdatum weiter. Gestellpool kann für seinen vergeblichen Auf- wand Logistikkosten erheben.
(5) Bei Freimeldungen an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichenden Ort, hat die unter § 1 Absatz 2 benannte Gesellschaft die Berechtigung Logistikkosten nach Aufwand (vgl. vorstehenden Absatz Ziff. 4) zu erheben.

3. Verzug
(1) Der Kunde gerät mit seiner Pflicht zur Freischaffung und Freimeldung in Verzug, wenn er die Mehrweg-Gestelle nicht binnen 49 Kalendertagen nach Erhalt freischafft und freimeldet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(2) Der Verzug endet mit der Freimeldung, wenn die Mehrweg-Gestelle im Zeitpunkt der Freimeldung tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

4. Abholung
Der Verkäufer holt die Gestelle entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten Dritten ab.

5. Gebühren
(1) Ist der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen, so gelten die nachfolgenden Gebühren. Bei anderen Kunden findet diese Regelung keine Anwendung. Die Gebühren aus Ziffer 5 Absatz 2 werden für Auslieferungen ab dem 01.05.2012 erhoben.
(2) Gerät der Kunde mit der Freischaffung und Freimeldung der Mehrweg-Gestelle/des Mehrweg-Gestells in Verzug, so hat er eine Vertragsstrafe iSd. §§ 339 ff. BGB verwirkt. Für jede begonnene Woche des Verzugs hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 EUR netto je Mehrweg-Gestell verwirkt. Die Vertragsstrafe ist zur Höhe beschränkt auf die Beträge gemäß § 5.
(3) Kommt dem Kunden ein Mehrweg-Gestell abhanden, hat er wegen Nichterfüllung (§§ 339,340 BGB) eine Vertragsstrafe in Höhe des Maximalbetrages,
vgl. § 5, verwirkt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten (§ 340 Abs. 2 S. 2 BGB).
(4) Beschädigt ein Kunde ein Mehrweg-Gestell, hat er als Entschädigung (§ 339 BGB) einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR verwirkt. Der Totalschaden eines Mehrweg-Gestells wird mit dem Maximalbetrag gem. § 5 berechnet. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Risiko besteht, dass das zu transportierende Glas aufgrund der Beschädigung des Glastransportgestells nicht mehr mängelfrei transportiert werden kann. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens ist den Parteien nachgelassen.
(5) Bei Freimeldungen an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichenden Ort, hat die unter Ziffer 1 Absatz 3 benannte Gesellschaft die Berechtigung Logistikkosten zu erheben.
(6) Der Verkäufer zeigt dem Kunden hiermit an, dass er sämtliche Forderungen aus den vorbezeichneten Regelungen an die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG, Vahrenwalderstr. 269a, 30179 Hannover abgetreten hat.
(7) Wurde ein Gestell fälschlicherweise abholbereit gemeldet (nicht transportsicher, nicht zugänglich, oder nicht an der angegebenen Anschrift) läuft die Mietdauer ab Auslieferdatum weiter. Der Lieferant hat darüber hinaus die Berechtigung Logistikkosten zu erheben.

6. Preise
Die Maximalbeträge je Gestell sind nachfolgend zu entnehmen:
• Gestell „A-klein“, „L-klein“, „Rollwagen“ und „Sonstige Gestelle“ = 350,00 EUR
• Gestell „A-mittel“ und „L-mittel“ = 450,00 EUR
• Gestell „A-groß und „L-groß“ = 550,00 EUR
• Gestell „A-übergroß“ und „L-übergroß“ = 650,00 EUR

7. Einziehung der Gebühren
Allein die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG und nicht der Verkäufer ist Inhaber der Forderungen, die durch Gebühren im Sinne von Ziffer 6 entstehen. Die Einziehung der Gebühren erfolgt ausschließlich über die Gestellpool Europe GmbH & Co. KG. Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss.
Der Verkäufer zeigt dem Kunden hiermit an, dass sämtliche Forderungen aus Vertragsstrafe und Logistikkosten bereits an Gestellpool abgetreten sind, und diese die Abtretung angenommen hat. Gestellpool ist berechtigt Vertragsstrafen und Logistik- kosten gegenüber dem Kunden außergerichtlich und gerichtlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Allein Gestellpool und nicht der Verkäufer ist Inhaber der Forderungen, die durch Vertragsstrafen und Logistikkosten im Sinne von Ziffern 2, 5 und 6 entstehen.

8. Schriftform
Der vorliegende Vertrag gibt alle Abreden vollständig wieder, Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

10. Datenschutzerklärung
Der Verkäufer gibt den Namen, die Anschrift und die weiteren Kontaktdaten des Kunden an die Gestellpool weiter. Gestellpool ist berechtigt, diese Daten zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und für die Zwecke der Verwaltung der Gestelle und der Geltendmachung der Vertragsstrafen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Eine sonstige Nutzung der Daten, insbesondere für Werbezwecke ist nicht zulässig. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter ist nicht gewährleistet.