Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Stand: 01.04.2024

I. Allgemeines

Sämtliche Aufträge, auch Zukünftige, werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Angebote in unseren Prospekten, auf unserer Webseite, Bestellformulare etc. sind freibleibende Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten durch unsere Kunden. Die in unseren Werbematerialien angegebenen Ausführungen und Lieferzeiten werden nur verbindlich, soweit hierauf in der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen sind unwirksam. Ihnen wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. Alle an die EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH (nachfolgend „EVERS“ genannt) gerichteten Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EVERS. Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich, es sei denn, der Kunde widerspricht spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Auftragsbestätigung. EVERS weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass EVERS keine fachplanerischen Leistungen erbringt und nicht für die Verwendbarkeit der bestellten Ware am konkreten Einbauort einsteht. Maßangaben, Abbildungen, Farbangaben und Zeichnungen des Bestellers sind verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung auf diese Bezug genommen wird. Maßangaben in Auftragsbestätigungen sind unverzüglich zu prüfen, etwaige Abweichungen und Änderungen sind ebenfalls innerhalb von 24 Stunden schriftlich bekannt zu geben. Angebote von EVERS werden erst verbindlich, wenn sie in Textform (§126 b BGB) abgegeben werden. Mündliche Bestellungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

II. Kreditwürdigkeit/Rücktritt

Kommt der Vertrag aufgrund eines Angebotes von EVERS, welches vom Kunden angenommen wird, zustande, so steht EVERS ein auf eine Woche befristetes
Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern der Auftrag des Kunden nicht zu üblichen Bedingungen durch einen deutschen Kreditversicherer versichert wird. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse nach Abschluss des Vertrages derart, dass hierdurch der Anspruch von EVERS auf die Gegenleistung gefährdet werden könnte, so stehen EVERS die Rechte aus §321 BGB zu.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist bei Vollkaufleuten und bei Verbrauchern 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, es sei denn, dass der Kunde mit EVERS eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen hat. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. EVERS ist in diesem Fall berechtigt, für die beiderseitig noch nicht erfüllten Verträge die Rechte aus § 321 BGB auszuüben. Macht EVERS nach den gesetzlichen Bestimmungen den Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz geltend, so steht EVERS das Recht zu, ohne Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe von dem Kunden 10% der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

IV. Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Forderungen von EVERS nur mit rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen.

V. Lieferung/Versand

Erfüllungsort ist der Sitz von EVERS.

EVERS ist berechtigt eine Versandpauschale von 150 € Netto zzgl. USt zu erheben:
– bei Lieferungen mit einem Netto-Auftragswert von bis zu 4.000 €, die nicht an das Lager des Kunden erfolgen; und/oder
– bei Lieferungen mit mehr als einer Anfahrt an den vereinbarten Lieferort pro Auftrag je zusätzlicher Anfahrt, sofern die zusätzliche Anfahrt nicht durch EVERS zu vertreten ist.

Die Warenlieferung erfolgt grundsätzlich mit Mehrweg-Gestellen. Die Verwaltung der Mehrweg-Gestelle obliegt allein EVERS. Der Kunde hat uns die Mehrweg-Gestelle unverzüglich und unbeschädigt zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet diese hierzu freizumelden, sobald sie abholfertig bereitstehen.
Die Mehrweg-Gestelle stehen 49 Tage mietfrei zur Verfügung. Ab dem 50. Tag gerät der Kunde mit seiner Rückgabepflicht in Verzug, wenn er bis dahin keine Freimeldung abgegeben hat. Die Freimeldung ist möglich durch das Scannen des QR-Codes auf dem Gestell-Etikett, per E-Mail unter versand@evers-bauelemente.de sowie telefonisch unter +49 35891 492 19 oder +49 35891 492 42.
Gerät der Kunde mit der Rückgabe der Mehrweg-Gestelle / des Mehrweg-Gestells in Verzug, wird eine Mietgebühr von 20,- € je Gestell für jede angefangene Kalenderwoche berechnet.
Der Verzug endet mit der Freimeldung des Mehrweg-Gestells.

Beschädigt ein Kunde ein Mehrweg-Gestell, hat er als Entschädigung einen Betrag in Höhe von 50,- € zu entrichten. Bei Totalschaden oder Verlust eines Mehrweg-Gestells sind je Gestell „A-klein“, „L-klein“, „Rollwagen“ und „Sonstige Gestelle“ 250,- €, „A-mittel“ und „L-mittel“ 350,- €, „A-groß“ und „L-groß“ 450,- € sowie „A-übergroß“ und „L-übergroß“ 550,- € zu entrichten.

Den Verlust oder die Beschädigung der Ware während des Transportes hat EVERS nicht zu vertreten. Der von EVERS mit dem Transport beauftragte Spediteur haftet (nur) nach ADSp. Sofern der Kunde weitergehende Risiken des Transports ausschließen möchte, hat er auf eigene Kosten im eigenen Namen hierfür eine Versicherung abzuschließen.

VI. Mängelbeanstandungen/Gewährleistung/Haftung

Der Kunde hat die ihm angelieferte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -pflichten. Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, so sind Schadensersatzansprüche wegen
Mängeln an der gelieferten Ware auf 25% des Netto-Kaufpreises beschränkt. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche wegen Verzuges von EVERS. Im Übrigen wird die Haftung von EVERS aus diesem Vertrag der Höhe nach auf 1,5 Mio. € bei Personenschäden und 500.000,- € bei Sachschäden und – wenn der Kunde Unternehmer ist auf 25.000,- € für sonstige Vermögensschäden beschränkt.

Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Personenschäden, oder wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

VII. Pflege

EVERS weist ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Teile gewartet werden müssen (Oberfläche, Versiegelung, Fettung der Beschläge, etc.).

VIII. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der von EVERS gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Ist der
Besteller Unternehmer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall des Weiterverkaufes bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf/Einbau der Ware zustehende Forderung in
Höhe des Kaufpreises an EVERS ab, die die Abtretung hiermit annimmt. Gehen dieser Abtretung eventuell frühere Verfügungen des Kunden über die abgetretene
Forderung oder Pfändung im Range vor, darf die Ware (das Eigentum von EVERS) durch den Kunden nicht weiterverkauft und auch nicht eingebaut werden. Solange die Ware von EVERS noch nicht in ein Bauwerk eingebaut worden ist, kann EVERS die Ware auch ohne Rücktritt vom Vertrag herausverlangen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

IX. Gerichtsstand/Textform/sonstiges

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rothenburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. EVERS ist jedoch berechtigt,
den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle vertragserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform i. S. v. § 126 b BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung
oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
(3) Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
(4) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

EVERS Bauelemente Rothenburg/OL GmbH

Friedensstraße 118
02929 Rothenburg

Telefon: 035891 492-0
Fax: 035891 492-16
Mail: info@evers-bauelemente.de